Auswirkungen des neuen CO2-Gesetzes

15. Januar 2021

Das neue CO2-Gesetz hat auch Einfluss auf Eigenheimbesitzer, denn es zielt unter anderem auf Emissionsreduktionen im Immobiliensektor. Diese Woche hat das Referendumskomitee die gesammelten Unterschriften an die Bundeskanzlei übergeben. Die NZZ legt in einem Artikel dar, welchen Einfluss das Gesetz für Immobilienbesitzer hat und auch die UBS hat ihre Einschätzung dazu veröffentlicht. Wir fassen für Sie gerne zusammen:

 

NZZ Artikel vom 26.09.2020, Was bedeutet das CO2-Gesetz für Immobilienbesitzer?

«Für Hauseigentümer ist allerdings absehbar, dass sie das neue Gesetz auf drei Arten zu spüren bekommen: bei Heizungserneuerungen, beim Heizölpreis und bei staatlicher Unterstützung für Gebäudesanierungen. (…)

Heizung kaputt: Wer eine neue Heizung einbauen möchte, wird künftig die CO2-Emissionen des Gebäudes berücksichtigen müssen. Dazu wird eine neue Messgrösse eingeführt: kg CO2 pro m2 Energiebezugsfläche. Die Energiebezugsfläche ist nichts anderes als die geheizte Fläche in einem Haus. Meist sind dies die Wohnflächen, ohne Keller, ohne Estrich. Der Grenzwert liegt ab 2023 bei einem Ausstoss von 20 kg CO2 pro m2 Energiebezugsfläche. Dieser Wert wird künftig alle fünf Jahre um 5 kg gesenkt. (…)

Abgabe auf Heizölpreis: Wer heute Heizöl oder Erdgas einkauft, bezahlt eine Lenkungsabgabe. Diese ist im Preisinbegriffen. Mit dem neuenCO2-Gesetz wird die Abgabe stark erhöht: von 96 auf maximal 210 Fr. pro Tonne CO2. Umgerechnet auf den Liter Heizöl ergibt das einen Preisaufschlag von maximal 55 statt 25 Rp. (…)

Subventionen: Das CO2-Gesetz schafft einen Klimafonds. Daraus können Beiträge an Hauseigentümer für energieeffiziente Sanierungen gespeist werden.»

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Was bedeutet das CO2-Gesetz für Immobilienbesitzer?

 

UBS Publikation vom 09.12.2020, Aktuelle politische Einflussfaktoren auf den Immobilienmarkt

«Hauseigentümer werden ab 2023 nur noch dann eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen dürfen, wenn das Haus gut isoliert ist oder zusätzlich alternative Energiequellen zu Verfügung stehen. Zudem dürfen Neubauten durch ihre Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Als Ausgleich soll auf Bundesebene über einen Klimafonds das Gebäudesanierungsprogramm der Kantone unterstützt werden.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

In Neubauwohnungen werden bereits heute nur noch selten Ölheizungen eingebaut. In der Periode 2011 bis 2015 waren es insgesamt lediglich 2,3 Prozent aller Neubauten. Bei Gas lag der Anteil am Neubau und Bestand zwar deutlich höher (18 Prozent), aber auch hier ist der Trend klar rückläufig. Allerdings hatten 2015 noch 50 Prozent des Wohnungsbestands eine Ölheizung in Betrieb. Bei diesen Altbauten mit Ölheizungen sind geringfügige Wertverluste wahrscheinlich.

Die Mischung aus Steuern, Verboten und Anreizen dürfte Wirkung zeigen; für Immobilieneigentümer werden energetische Sanierungen attraktiver. Dies wird dem Sanierungsboom an guten Lagen weiter Schub verleihen. In der Peripherie – und bei kleineren Mehrfamilienhäusern – wird das Gesetz aber keine offenen Türen einrennen. Denn dort sind die Fixkosten einer Sanierung im Vergleich zu den Mieteinnahmen hoch und die Rendite einer Investition ist entsprechend geringer.»

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Aktuelle politische Einflussfaktoren auf den Immobilienmarkt